Allgemeine Geschäftsbedingungen

von

SU SQUAD
Mateo Sudar
Bürgermeister-Kunz-Str. 13
64646 Heppenheim

– im Folgenden: SU SQUAD –

1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen SU SQUAD und
dem Kunden geschlossen werden.

1.2 SU SQUAD bietet dem Kunden unter anderem Leistungen im Bereich der Webseitenerstellung bzw. –
entwicklung (einschließlich Wartung und Pflege). Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von
Individualvereinbarungen zwischen SU SQUAD und dem Kunden.

1.3 SU SQUAD schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.

1.4 SU SQUAD ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen
an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. SU SQUAD
bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht,
sofern für SU SQUAD ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden
zuwiderläuft.

1.5 Die Vertragsparteien verpflichten sich, jeweils einen Ansprechpartner zu benennen, der den jeweiligen
Auftrag begleitet und zur Abgabe von rechtsverbindlichen Willenserklärungen bevollmächtigt ist.

1.6 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden,
erkennt SU SQUAD – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.

2. Mitwirkungspflichten des Kunden

2.1 Sofern der Kunde SU SQUAD Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung stellt, hat er dafür zu
sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) oder sonstige
Rechtsnormen verstoßen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass SU SQUAD von
Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen ggü. dem Kunden zu erbringen. SU
SQUAD ist insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, das Geschäftsmodell des
Kunden und/oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte
etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. SU SQUAD wird insbesondere keine
Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur
Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des
herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst.

2.2 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung gestellten
Informationen, Daten, Werke (z.B. die Daten für das Impressum, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig
und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit
dem geltenden Recht in Einklang stehen.

2.3 Der Kunde ist – vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen – für die Beschaffung des
Materials zur Ausgestaltung der Webseiten und sonstigen Werke (z.B. Grafiken, Videos) selbst
verantwortlich und stellt diese SU SQUAD rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Kunde diese nicht zur
Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann SU SQUAD nach eigener Wahl
unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B.
Stockfoto-Dienstleister) verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter
versehen.

2.4 Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art.
28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen Vertrag vor Beginn
der Leistungserbringung abzuschließen.

2.5 Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete
(notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist SU SQUAD gegenüber dem Kunden in
keinerlei Hinsicht verantwortlich.

2.6 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann SU SQUAD dem Kunden
den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren
Suche) in Rechnung stellen.

3. Webseitenerstellung

3.1 Sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Webseitenerstellung
auf Grundlage agiler Methoden. Die übrigen Regelungen dieser AGB bleiben unberührt.

3.2 Gegenstand von Website-Erstellungsverträgen zwischen SU SQUAD und dem Kunden ist grundsätzlich
die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z.B. Einbinden neuer
Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter Beachtung der technischen

und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Website-
Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.

3.3 Soweit nicht anders vereinbart sind die die erstellten Webseiten / Shops für alle gängigen Browser in
ihrer jeweils aktuellsten Fassungen optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers). Eine
Optimierung für Mobilgeräte ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde

3.4 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen SU SQUAD und dem Kunden
individuell abgeschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei SU SQUAD zunächst eine Anfrage mit
einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Webseiten-Inhalte (gestalterische
Inhalte wie Bilder, Layouts, Logos u.Ä. sind vom Kunden festzulegen und zur Verfügung zu stellen).
Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch SU SQUAD dar. SU SQUAD
wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen
auf Vollständigkeit, Geeignetheit, Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf
Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die
Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen SU SQUAD und dem Kunden
zustande.

3.5 Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung von Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten
(z.B. SSL / TLS) oder die Überlassung einer Entwicklungs-, Anwendungs- oder sonstigen Dokumentation
sind von SU SQUAD nur dann zu erbringen, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist.

3.6 Der Kunde kann jederzeit auf die Entwicklungsseite zugreifen und Kundenwünsche einbringen, soweit
diese vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Derartige Anpassungen werden
Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (d.h. z.B. per Email,
Telefax o.Ä.) zustimmen. Im Übrigen ist SU SQUAD nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten
Funktionen/Positionen bzw. zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung (z.B. Wartung) verpflichtet.
Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.

3.7 Das Angebot von SU SQUAD enthält in der Regel eine „Musterseite“ oder einen „Online-
Gestaltungsvorschlag“, deren Format und Inhalte von SU SQUAD nach freiem Ermessen ausgewählt

werden; es besteht kein Anspruch auf bestimmte gestalterische Elemente oder Funktionen. Sofern eine
Einigung auf Grundlage der „Musterseite“ oder des „Online-Gestaltungsvorschlags“ nicht möglich ist,
kommt kein Vertrag zustande; der potenzielle Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Herausgabe
der „Musterseite“ oder des „Online-Gestaltungsvorschlags“ oder der dazugehörigen Quellcodes, Kopien
o.Ä. Beim Kunden verbleibende Kopien sind zu löschen oder an SU SQUAD herauszugeben.

3.8 Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird SU SQUAD den Kunden zur Abnahme der Webseite
auffordern.

3.9 Voraussetzung für die Tätigkeit von SU SQUAD ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des
Projekts erforderliche Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) SU SQUAD vor Auftragsbeginn vollständig
in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann SU
SQUAD dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.

3.10 Ein Anspruch auf die Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen,
Handbücher und sonstiger Zusatzdokumentation besteht – vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher
Individualvereinbarungen – nicht.

3.11 Die Vergütung für die Website-Erstellung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung
zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.

3.12 Sofern der Kunde für die neue Website keine Hosting-Dienstleistungen von SU SQUAD, sondern von
Drittanbietern in Anspruch nimmt, übernimmt SU SQUAD keine Verantwortung für die jeweiligen Server
und deren Konfiguration, die Datenleitungen und/oder die Abrufbarkeit der Website.

4. Besondere Bestimmungen für die Wartung von Webseiten

4.1 Nach Fertigstellung der Website und/oder einzelner Teile hiervon kann SU SQUAD dem Kunden
Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Website anbieten. SU SQUAD kann auch die Wartung
von Drittwebseiten anbieten. Jedoch ist weder SU SQUAD zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch
muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote von SU SQUAD in Anspruch nehmen.
Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualabsprachen.

4.2 Inhalt der Wartungsverträge ist die Beseitigung von Funktionsstörungen sowie die anlassbezogene
Aktualisierung der Webseite für gängige Webbrowser in ihrer jeweils aktuellen Version. Weitere Details,
wie z.B. regelmäßige Wartungen, können ggf. individualvertraglich vereinbart werden.

4.3 Voraussetzung für die Wartung ist, dass die zu wartenden Inhalte mit den Systemen von SU SQUAD
kompatibel sind. Die Kompatibilität kann insbesondere durch veraltete Komponenten der zu wartenden
Inhalte oder durch eigenmächtige Änderungen von Seiten des Kunden beeinträchtigt werden. Sollte die
Kompatibilität nicht gewährleistet sein, muss der Kunde diese selbstständig herstellen (z.B. durch
entsprechende Updates) oder SU SQUAD gesondert mit der Herstellung der Kompatibilität beauftragen.

4.4 SU SQUAD haftet nicht für Funktionsstörungen und Inkompatibilitäten, die durch eigenmächtige
Änderungen des Kunden verursacht wurden oder auf sonstigen Fehlern beruhen, die nicht im
Verantwortungsbereich von SU SQUAD liegen; die Vorschriften unter „Haftung und Freistellung“ bleiben
hiervon unberührt.

4.5 Die Wartung umfasst, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, nur die technische, nicht jedoch die
inhaltliche Aktualisierung der Webseite. SU SQUAD schuldet insbesondere nicht die Aktualisierung des
Impressums oder der Datenschutzerklärung.

5. Webhosting

5.1 SU SQUAD bietet dem Kunden – insbesondere als Zusatzoption im Rahmen der Website-Erstellung –
auch Hosting- und Domainregistrierungsleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang
(Domainregistrierung, Speicherplatz, Zertifikate etc.) ist Gegenstand individueller Vereinbarungen
zwischen den Parteien. SU SQUAD ist berechtigt, Leistungen Dritter in jedweder Form im
Zusammenhang mit der Ausführung von Hostingleistungen in Anspruch zu nehmen.

5.2 Sofern nicht anders vereinbart, übernimmt SU SQUAD im Falle einer Beauftragung als Hoster die
Administration und Verwaltung der Daten. Der Kunde erhält grundsätzlich keinen Zugang zum
Administrationsbackend des Hostingsystems.

5.3 Die Verfügbarkeit der von SU SQUAD zum Zwecke des Hostings verwendeten Server liegt bei
mindestens 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiten, innerhalb derer die
Server aufgrund durch von SU SQUAD nicht beeinflussbarer Ereignisse nicht erreichbar sind (Höhere
Gewalt, Handlungen Dritter, Technische Probleme etc.).

5.4 Sofern nicht anders vereinbart besteht kein Anspruch des Kunden auf die Zuweisung einer festen IP-
Adresse für seine Internetpräsenz. Technisch oder rechtlich bedingte Änderungen sind jederzeit möglich

und bleiben vorbehalten.

5.5 Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter und sonstigen Zugangsdaten – sofern ihm solche von SU
SQUAD zur Verfügung gestellt wurden – nicht an Dritte weiterzugeben und regelmäßig zu ändern. Für
eventuellen Missbrauch durch Dritte ist der Kunde selbst verantwortlich, soweit er diesen zu vertreten
hat.

5.6 Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßige Sicherungskopien seiner gehosteten Daten zu erstellen. Ist der
Kunde hierzu nicht in der Lage, hat er SU SQUAD oder andere hierzu fachlich geeignete Dritte mit der
Sicherung zu beauftragen. Für eventuelle Datenverluste, die aufgrund mangelnder Datensicherung
entstehen, haftet der Kunde selbst.

6. Erstellung von Videoaufnahmen

6.1 SU SQUAD erstellt für seine Kunden professionelle Videos. Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen
ergeben sich aus dem zwischen SU SQUAD und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu
stellt der Kunde bei SU SQUAD zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der
von ihm gewünschten Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
durch SU SQUAD dar. SU SQUAD wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden
nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen

Geeignetheit, insbesondere auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und
Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche
ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag
zwischen SU SQUAD und dem Kunden zustande.

6.2 Die Vorgaben des Kunden werden nach bestem Wissen und Gewissen berücksichtigt. Die
Vertragsparteien erkennen an, dass es sich bei der Erstellung von Videos um eine kreative Leistung
handelt, die ein hohes Maß an künstlerischer Freiheit erfordert. SU SQUAD schuldet daher
ausschließlich die Erstellung eines Werks, das nach eigener Erfahrung und Einschätzung von SU
SQUAD den Wünschen des Kunden entspricht. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen
Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen.

6.3 Sofern der Kunde für die Erstellung des Videos Personen zur Verfügung stellt (z.B. dessen Mitarbeiter
oder professionelle Modelle), ist er allein dafür verantwortlich, dass die betreffenden Personen in die
Verwendung der Aufnahmen eingewilligt haben. Er ist insbesondere für den Abschluss geeigneter
Model-Release-Verträge und die Einholung DSGVO-konformer Mitarbeiterverpflichtungen
verantwortlich.

6.4 Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird SU SQUAD den Kunden zur
Abnahme des Werks auffordern.

6.5 Soweit nicht anders individualvertraglich vereinbart, kann SU SQUAD verlangen, dass auf den erstellten
Werken ein geeigneter Urheberrechtsvermerk an einer angemessenen Stelle platziert wird.

6.6 Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, erhält der
Kunde grundsätzlich nur für den jeweiligen Einsatzzweck fertig bearbeitete Aufnahmen. Einen Anspruch
auf Herausgabe der Rohdaten bzw. bearbeitbare Dateien (RAW-Dateien o.ä.) hat der Kunde nicht.

7. Social Media Marketing

7.1 SU SQUAD stellt seinen Kunden unter anderem die technische Unterstützung bei der Erstellung
und/oder Betreuung von Social-Media-Präsenzen zur Verfügung. Sofern der Kunde diese Leistungen in
Anspruch nimmt, schuldet der Anbieter ausschließlich die technische Erstellung der Social-Media-Pages
und/oder das technische Einpflegen der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Inhalte.

7.2 Sofern vereinbart, erstellt SU SQUAD ferner Social-Media-Werbeanzeigen für den Kunden; hierbei
handelt es sich um Anzeigen, die speziell über das von der betreffenden Plattform (z.B. Facebook,
Instagram, LinkedIn, Pinterest und andere gängige Social-Media-Kanäle) hierfür bereitgestellte System
erstellt werden. Auch hierbei schuldet SU SQUAD lediglich die Erstellung der Werbeanzeigen auf
Grundlage des individuelles Kundenwunsches. Bestimmte Ergebnisse (z.B. Verkaufszahlen) sind hierbei
nicht geschuldet.

7.3 Die Auswahl der Inhalte (Bilder, Texte, Videos, Impressen etc.), obliegt allein dem Kunden. SU SQUAD
wird diese Inhalte nicht auf ihre inhaltliche oder rechtliche Richtigkeit prüfen. Insoweit wird ausdrücklich
darauf hingewiesen, dass SU SQUAD nicht berechtigt ist, den Kunden rechtlich zu beraten. Sollte er in
Einzelfällen dennoch feststellen, dass die vom Kunden bereitgestellten Inhalte gegen geltendes Recht
verstoßen, kann er das Einstellen solcher Inhalte verweigern.

7.4 Neben der Erstellung der Social-Media-Präsenz kann auch das Posten im Namen und unter dem
Namen des Kunden (sog. Ghost Posting) vereinbart werden. SU SQUAD ist in der inhaltlichen
Ausgestaltung frei, sofern es keine Vorgaben des Kunden gibt. Es besteht keine Verpflichtung, auf Posts
von Dritten zu reagieren oder diese zu überwachen. Dies untersteht der Verantwortung des Kunden als
Betreiber. Dienstanbieter im Sinne des § 10 TMG ist allein der Kunde. Details sind individualvertraglich
zu regeln.

7.5 SU SQUAD ist im Rahmen der Betreuung der Social-Media-Seiten lediglich der Auftragsverarbeiter des
Kunden.

7.6 SU SQUAD stellt seinen Kunden auf Wunsch Beratung zum Thema „Strategisches Social-Media-
Marketing“ zur Verfügung. Im Rahmen der Beratung erteilt SU SQAUD dem Kunden Hinweise und

Empfehlungen, die nach eigener Erfahrung von SU SQUAD zur Erreichung der gewünschten Ergebnisse
beitragen können. Ein bestimmter Erfolg ist hingegen nicht geschuldet. Die technische Umsetzung der
in der Beratung erteilten Empfehlungen ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde,
und ggf. gesondert zu vergüten.

8. Workshops, Seminare und Vorträge zum Thema Social Media Marketing

8.1 SU SQUAD bietet seinen Kunden auf Wunsch Workshops, Seminare und/oder Vorträge zum Thema
Social Media Marketing an. Wenn der Kunde Workshops/Seminare/Vorträge beauftragen möchte, richtet
er sich mit einer entsprechenden Anfrage, in der er seine Vorstellungen möglichst genau beschreibt, an

SU SQUAD. SU SQUAD wird die Anfrage prüfen und auf dieser basierend ein Angebot erstellen. Erst
mit Annahme dieses Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zustande.

8.2 Im Rahmen der Workshops/Seminare/Vorträge erteilt SU SQAUD dem Kunden Hinweise und
Empfehlungen und teilt Inhalte, die nach eigener Erfahrung von SU SQUAD Relevanz für das
entsprechende Thema des Workshops/Seminars/Vortrags haben bzw. zur Erreichung gewünschter
Ergebnisse im Rahmen des entsprechenden Themas beitragen können. Ein bestimmter Erfolg ist
hingegen nicht geschuldet.

8.3 Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kunde bei Live-Veranstaltungen allein für die
Zurverfügungstellung von entsprechenden Räumen nebst notwendiger Ausstattung (Technik,

Bestuhlung) sowie Verpflegung und Unterbringung der Teilnehmer verantwortlich. Bei Online-
Veranstaltungen ist der Kunde selbst dafür verantwortlich sicherzustellen, dass alle Teilnehmer über die

notwendigen technischen Voraussetzungen verfügen, um an der Veranstaltung teilnehmen zu können.
Dem Kunden obliegt es, dafür zu sorgen, dass die Teilnahme rechtmäßig geschieht. Die ggf.
notwendigen Einwilligungen, insbesondere datenschutzrechtliche, sind vom Kunden eigenständig bei
den Teilnehmern einzuholen.

8.4 Sollte SU SQUAD den für die Veranstaltung vereinbarten Termin aus Gründen, die SU SQUAD nicht zu
verantworten hat (z.B. krankheitsbedingter Ausfall des Vortragenden/Coaches), nicht einhalten können,
kann SU SQUAD dem Kunden bis zu drei Alternativtermine vorschlagen. Ist der Kunde mit allen drei
Alternativterminen nicht einverstanden, sind beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

8.5 SU SQUAD haftet nicht für den Ausfall eines Termins, wenn dieser von Dritten verursacht wurde (z.B.
Räumlichkeiten nicht zur Verfügung stehen). Kann der Kunde den Termin nicht wahrnehmen, so hat er
SU SQUAD rechtzeitig hierüber zu unterrichten. SU SQUAD wird dem Kunden in diesem Fall bis zu drei
Alternativtermine vorschlagen. Ist der Kunde mit keinem der Alternativtermine einverstanden, haben
beide Parteien das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

8.6 Kann ein Termin aus vom Kunden verschuldeten Gründen nicht stattfinden, ist SU SQUAD berechtigt,
eine angemessene Aufwandsentschädigung für bereits angefallene Vorbereitungen zu verlangen.

9. Preise und Vergütung

9.1 Die Vergütung für die Website-Entwicklung/-Erstellung oder für sonstige Aufträge ist Gegenstand einer
individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien und richtet sich grundsätzlich nach dem
Angebot.

9.2 Entgelte für laufende Dienstleistungen werden auf Stundenbasis je angefangene halbe Stunde
abgerechnet und am Ende des Monats, in dem sie angefallen sind, in Rechnung gestellt.

9.3 Im Falle eines Werkvertrags (z.B. Webseitenerstellung) ist SU SQUAD berechtigt, Abschlagszahlungen
im Sinne des § 632a BGB zu verlangen. Abweichende Individualvereinbarungen bleiben unberührt.

9.4 Ein Skonto wird nicht gewährt. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.

9.5 SU SQUAD ist berechtigt, die eigenen Preise regelmäßig in dem Umfang anzupassen, in dem die
eigenen Kosten von SU SQUAD für die Erbringung der Dienstleistung steigen. Bestehende Kunden
werden über die Preisanpassung spätestens einen Monat vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail
benachrichtigt. Sofern der Kunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist
widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte
Preisanpassung wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.
Sofern der Kunde mit der Preisanpassung nicht einverstanden ist, kann er das Abonnement zum
Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung außerordentlich kündigen.

10. Abnahme

Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, kann SU SQUAD verlangen, dass die Abnahme in Schriftform
erfolgt; die schriftliche Abnahme ist nur geschuldet, wenn SU SQUAD den Kunden hierzu auffordert. Die
Abnahmebestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches bleiben im Übrigen unberührt. Die Abnahmefrist
im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB wird auf 2 Wochen ab Mitteilung über die Fertigstellung des Werks
festgelegt, sofern im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände nicht eine längere Abnahmefrist erforderlich
ist, die SU SQUAD dem Kunden in diesem Fall gesondert mitteilen wird. Sofern sich der Kunde innerhalb
dieser Frist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als
abgenommen.

11. Mängelgewährleistung

Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt bei
SU SQUAD. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese
Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der
Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch SU SQUAD resultieren. Die Verjährung beginnt nicht
erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche
Mängelgewährleistung unberührt.

12. Vertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen

Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in und außerhalb dieser AGB haben Dauerschuldverhältnisse
(z.B. Wartungsverträge) eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Wird
der Vertrag nicht fristgerecht zum Laufzeitende gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere 12
Monate. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

13. Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht

13.1 SU SQUAD räumt dem Kunden – nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den Kunden – an
den entsprechenden Arbeitsergebnissen und/oder den jeweiligen Quellcodes im Zeitpunkt ihrer
Entstehung grundsätzlich ein einfaches Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können zwischen
den Parteien mittels einer individualvertraglichen Einigung vereinbart werden.

13.2 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde SU SQUAD ausdrücklich die
Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise
öffentlich darzustellen. Insbesondere ist SU SQUAD dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu
dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich
als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

13.3 Ferner ist SU SQUAD berechtigt, den eigenen Namen mit Verlinkung in angemessener Weise im
Footer und im Impressum der von SU SQUAD erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem
Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.

14. Vertraulichkeit

SU SQUAD wird alle SU SQUAD zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht
ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder,
Videos, DVD, CD-ROMs, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder
Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit ihm verbundenen
Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln. SU SQUAD verpflichtet sich, die
Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern,
Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten
Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer
dieses Vertrages hinaus.

15. Haftung / Freistellung

15.1 Die Haftung von SU SQUAD für sämtliche Schäden wird wie folgt beschränkt: Bei einer leicht
fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) haftet SU SQUAD jeweils
der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung eine Partei regelmäßig vertrauen darf. Diese
Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder bei vorsätzlichem Handeln sowie im Falle
zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere bei Übernahme einer Garantie oder bei schuldhaften
Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die vorstehende Haftungsregelung gilt
auch im Hinblick auf die Haftung von SU SQUAD für Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

15.2 Der Kunde stellt SU SQUAD von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen SU SQUAD aufgrund
von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Die zwischen SU SQUAD und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen
Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

16.2 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die

Parteien den Sitz von SU SQUAD als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem
Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.

16.3 SU SQUAD ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Änderungen in der
Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie)
und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber
spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der
Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine
Zustimmung zur Änderung als erteilt. Im Falle des Widerspruchs ist SU SQUAD berechtigt, den Vertrag
zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über
die beabsichtigte Änderung dieser Nutzungsbedingungen wird auf die Frist und die Folgen des
Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.

Stand: Mai 2020