ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
VON
SU SQUAD
MATEO SUDAR
BÜRGERMEISTER-KUNZ-STR. 13
64646 HEPPENHEIM
– IM FOLGENDEN: SU SQUAD –
1. ALLGEMEINES
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die
zwischen SU SQUAD und dem Kunden geschlossen werden.
1.2
SU SQUAD bietet dem Kunden unter anderem Leistungen im Bereich
der Webseitene stellung bzw. – entwicklung (einschließlich Wartung
und Pflege). Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von
Individualvereinbarungen zwischen SU SQUAD und dem Kunden.
1.3
SU SQUAD ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die
erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits
ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. SU SQUAD bleibt hierbei
alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz
von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für SU SQUAD ersichtlich ist, dass
deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.
1.4
Die Vertragsparteien verpflichten sich, jeweils einen Ansprechpartner
zu benennen, der den jeweiligen Auftrag begleitet und zur Abgabe von
rechtsverbindlichen Willenserklärungen bevollmächtigt ist.
1.5
Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden
verwendet werden, erkennt SU SQUAD – vorbehaltlich einer ausdrücklichen
Zustimmung – nicht an.
2. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN
2.1
Sofern der Kunde SU SQUAD Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung
stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter
(z.B. Urheberrechte) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Es wird in diesem
Zusammenhang darauf hingewiesen, dass SU SQUAD von Rechts wegen nicht
berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen ggü. dem Kunden zu erbringen.
SU SQUAD ist insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage,
das Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden selbst erstellten
oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit
mit dem geltenden Recht zu prüfen. SU SQUAD wird insbesondere keine
Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug
auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der
Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet
er hierfür selbst.
2.2
Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung
zur Verfügung gestellten Informationen, Daten, Werke (z.B. die Daten für das
Impressum, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen.
Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit
dem geltenden Recht in Einklang stehen.
2.3
Der Kunde ist – vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen –
für die Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung der Webseiten und
sonstigen Werke (z.B. Grafiken, Videos) selbst verantwortlich und stellt
diese SU SQUAD rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Kunde diese nicht zur
Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann
SU SQUAD nach eigener Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen
Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-
Dienstleister) verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit
einem Platzhalter versehen.
2.4
Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines
Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist,
verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen Vertrag vor Beginn
der Leistungserbringung abzuschließen.
2.5
Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die
durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen,
ist SU SQUAD gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.
2.6
Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann
SU SQUAD dem Kunden den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand (z.B.
Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.
2.7
Insbesondere Garantien greifen nur, sofern der Kunde nachweislich
und ordentlich mit SU SQUAD zusammengearbeitet hat. Siehe weitere
Ausführungen in Punkt 15.3.
3. Webseitenerstellung
3.1
Sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden,
erfolgt die Webseitenerstellung auf Grundlage agiler Methoden. Die übrigen
Regelungen dieser AGB bleiben unberührt.
3.2
Gegenstand von Website-Erstellungsverträgen zwischen SU SQUAD und
dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die
Erweiterung bestehender Webseiten (z.B. Einbinden neuer Schnittstellen
oder Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter Beachtung der
technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den
Parteien geschlossene Website-Erstellungsverträge sind Werkverträge im
Sinne von §§ 631 ff. BGB.
3.3
Soweit nicht anders vereinbart sind die die erstellten Webseiten / Shops für
alle gängigen Browser in ihrer jeweils aktuellsten Fassungen optimiert (jeweils
die letzten zwei Versionen des Browsers). Eine Optimierung für Mobilgeräte
ist immer inbegriffen, wenn eine Webseite kreiert wird durch SU SQUAD.
3.4
Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen SU
SQUAD und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag. Hierzu stellt
der Kunde bei SU SQUAD zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen
Beschreibung der von ihm gewünschten Webseiten-Inhalte (gestalterische
Inhalte wie Bilder, Layouts, Logos u.Ä. sind vom Kunden festzulegen und zur
Verfügung zu stellen). Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe
eines Angebots durch SU SQUAD dar. SU SQUAD wird die in der Anfrage
beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen
auf Vollständigkeit, Geeignetheit, Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und
Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage
hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme
des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen SU SQUAD
und dem Kunden zustande.
3.5
Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung von Tools
(z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL / TLS) oder die Überlassung einer
Entwicklungs-, Anwendungs- oder sonstigen Dokumentation sind von SU
SQUAD nur dann zu erbringen, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich
vereinbart ist.
3.6
Der Kunde kann jederzeit auf die Entwicklungsseite zugreifen und
Kundenwünsche einbringen, soweit diese vom ursprünglich vereinbarten
Leistungsumfang gedeckt sind. Derartige Anpassungen werden Bestandteil
des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform
(d.h. z.B. per Email, Telefax o.Ä.) zustimmen. Im Übrigen ist SU SQUAD nur
zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Funktionen/Positionen bzw.
zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung (z.B. Wartung) verpflichtet.
Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und
vergütet werden.
3.7
Das Angebot von SU SQUAD enthält in der Regel eine „Musterseite“ oder einen
„Online-Gestaltungsvorschlag“, deren Format und Inhalte von SU SQUAD
nach freiem Ermessen ausgewählt werden; es besteht kein Anspruch auf
bestimmte gestalterische Elemente oder Funktionen. Sofern eine Einigung
auf Grundlage der „Musterseite“ oder des „Online-Gestaltungsvorschlags“
nicht möglich ist, kommt kein Vertrag zustande; der potenzielle Kunde hat
in diesem Fall keinen Anspruch auf Herausgabe der „Musterseite“ oder des
„Online-Gestaltungsvorschlags“ oder der dazugehörigen Quellcodes, Kopien
o.Ä. Beim Kunden verbleibende Kopien sind zu löschen oder an SU SQUAD
herauszugeben.
3.8
Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird SU SQUAD den Kunden zur
Abnahme der Webseite auffordern.
3.9
Voraussetzung für die Tätigkeit von SU SQUAD ist, dass der Kunde sämtliche
für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken
etc.) SU SQUAD vor Auftragsbeginn vollständig in geeigneter Form zur
Verfügung stellt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann SU
SQUAD dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung
stellen.
3.10
Ein Anspruch auf die Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)
Dokumentationen, Handbücher und sonstiger Zusatzdokumentation besteht –
vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Individualvereinbarungen – nicht.
3.11
Die Vergütung für die Website-Erstellung ist Gegenstand einer
individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen
finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.
3.12
Sofern der Kunde für die neue Website keine Hosting-Dienstleistungen von
SU SQUAD, sondern von Drittanbietern in Anspruch nimmt, übernimmt
SU SQUAD keine Verantwortung für die jeweiligen Server und deren
Konfiguration, die Datenleitungen und/oder die Abrufbarkeit der Website.
4. Besondere Bestimmungen für die Wartung von Webseiten
4.1
Nach Fertigstellung der Website und/oder einzelner Teile hiervon kann SU
SQUAD dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die
Website anbieten. SU SQUAD kann auch die Wartung von Drittwebseiten
anbieten. Jedoch ist weder SU SQUAD zu einem solchen Angebot verpflichtet,
noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote von SU SQUAD
in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich
Gegenstand von Individualabsprachen.
4.2
Inhalt der Wartungsverträge ist die Beseitigung von Funktionsstörungen sowie
die anlassbezogene Aktualisierung der Webseite für gängige Webbrowser
in ihrer jeweils aktuellen Version. Weitere Details, wie z.B. regelmäßige
Wartungen, können ggf. individualvertraglich vereinbart werden.
4.3
Voraussetzung für die Wartung ist, dass die zu wartenden Inhalte mit
den Systemen von SU SQUAD kompatibel sind. Die Kompatibilität kann
insbesondere durch veraltete Komponenten der zu wartenden Inhalte oder
durch eigenmächtige Änderungen von Seiten des Kunden beeinträchtigt
werden. Sollte die Kompatibilität nicht gewährleistet sein, muss der Kunde
diese selbstständig herstellen (z.B. durch entsprechende Updates) oder SU
SQUAD gesondert mit der Herstellung der Kompatibilität beauftragen.
4.4
SU SQUAD haftet nicht für Funktionsstörungen und Inkompatibilitäten, die
durch eigenmächtige Änderungen des Kunden verursacht wurden oder
auf sonstigen Fehlern beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich von SU
SQUAD liegen; die Vorschriften unter „Haftung und Freistellung“ bleiben
hiervon unberührt.
4.5
Die Wartung umfasst, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, nur die
technische, nicht jedoch die inhaltliche Aktualisierung der Webseite. SU
SQUAD schuldet insbesondere nicht die Aktualisierung des Impressums oder
der Datenschutzerklärung.
5. Webhosting
5.1
SU SQUAD bietet dem Kunden – insbesondere als Zusatzoption im Rahmen
der Website-Erstellung – auch Hosting- und Domainregistrierungsleistungen
an. Der spezifische Leistungsumfang (Domainregistrierung, Speicherplatz,
Zertifikate etc.) ist Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen den
Parteien. SU SQUAD ist berechtigt, Leistungen Dritter in jedweder Form im
Zusammenhang mit der Ausführung von Hostingleistungen in Anspruch zu
nehmen.
5.2
Sofern nicht anders vereinbart, übernimmt SU SQUAD im Falle einer
Beauftragung als Hoster die Administration und Verwaltung der Daten. Der
Kunde erhält grundsätzlich keinen Zugang zum Administrationsbackend des
Hostingsystems.
5.3
Die Verfügbarkeit der von SU SQUAD zum Zwecke des Hostings verwendeten
Server liegt bei mindestens 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen
sind diejenigen Zeiten, innerhalb derer die Server aufgrund durch von SU
SQUAD nicht beeinflussbarer Ereignisse nicht erreichbar sind (Höhere Gewalt,
Handlungen Dritter, Technische Probleme etc.).
5.4
Sofern nicht anders vereinbart besteht kein Anspruch des Kunden auf die
Zuweisung einer festen IPAdresse für seine Internetpräsenz. Technisch
oder rechtlich bedingte Änderungen sind jederzeit möglich und bleiben
vorbehalten.
5.5
Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter und sonstigen Zugangsdaten –
sofern ihm solche von SU SQUAD zur Verfügung gestellt wurden – nicht an
Dritte weiterzugeben und regelmäßig zu ändern. Für eventuellen Missbrauch
durch Dritte ist der Kunde selbst verantwortlich, soweit er diesen zu vertreten
hat.
5.6
Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßige Sicherungskopien seiner gehosteten
Daten zu erstellen. Ist der Kunde hierzu nicht in der Lage, hat er SU SQUAD oder
andere hierzu fachlich geeignete Dritte mit der Sicherung zu beauftragen.
Für eventuelle Datenverluste, die aufgrund mangelnder Datensicherung
entstehen, haftet der Kunde selbst.
6. Erstellung von Videoaufnahmen
6.1
SU SQUAD erstellt für seine Kunden professionelle Videos. Die im Einzelnen
vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen SU SQUAD und dem
Kunden individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei SU SQUAD
zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm
gewünschten Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines
Angebots durch SU SQUAD dar. SU SQUAD wird die in der Anfrage beschriebenen
Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit,
Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere auf
die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit
prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche
ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden
kommt ein Vertrag zwischen SU SQUAD und dem Kunden zustande.
6.2
Die Vorgaben des Kunden werden nach bestem Wissen und Gewissen
berücksichtigt. Die Vertragsparteien erkennen an, dass es sich bei der
Erstellung von Videos um eine kreative Leistung handelt, die ein hohes Maß an
künstlerischer Freiheit erfordert. SU SQUAD schuldet daher ausschließlich die
Erstellung eines Werks, das nach eigener Erfahrung und Einschätzung von SU
SQUAD den Wünschen des Kunden entspricht. Reklamationen hinsichtlich
der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen.
6.3
Sofern der Kunde für die Erstellung des Videos Personen zur Verfügung stellt (z.B.
dessen Mitarbeiter oder professionelle Modelle), ist er allein dafür verantwortlich,
dass die betreffenden Personen in die Verwendung der Aufnahmen eingewilligt
haben. Er ist insbesondere für den Abschluss geeigneter Model-Release-Verträge
und die Einholung DSGVO-konformer Mitarbeiterverpflichtungen verantwortlich.
6.4
Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird SU
SQUAD den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.
6.5
Soweit nicht anders individualvertraglich vereinbart, kann SU SQUAD
verlangen, dass auf den erstellten Werken ein geeigneter Urheberrechtsvermerk
an einer angemessenen Stelle platziert wird.
6.6
Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht
anders zu erwarten, erhält der Kunde grundsätzlich nur für den jeweiligen
Einsatzzweck fertig bearbeitete Aufnahmen. Einen Anspruch auf Herausgabe
der Rohdaten bzw. bearbeitbare Dateien (RAW-Dateien o.ä.) hat der Kunde
nicht.
7. Social Media Marketing
7.1
SU SQUAD stellt seinen Kunden unter anderem die technische Unterstützung
bei der Erstellung und/oder Betreuung von Social-Media-Präsenzen zur
Verfügung. Sofern der Kunde diese Leistungen in Anspruch nimmt, schuldet
der Anbieter ausschließlich die technische Erstellung der Social-Media-Pages
und/oder das technische Einpflegen der vom Kunden zur Verfügung zu
stellenden Inhalte.
7.2
Sofern vereinbart, erstellt SU SQUAD ferner Social-Media-Werbeanzeigen für
den Kunden; hierbei handelt es sich um Anzeigen, die speziell über das von
der betreffenden Plattform (z.B. Facebook, Instagram, LinkedIn, Pinterest
und andere gängige Social-Media-Kanäle) hierfür bereitgestellte System
erstellt werden. Auch hierbei schuldet SU SQUAD lediglich die Erstellung
der Werbeanzeigen auf Grundlage des individuelles Kundenwunsches.
Bestimmte Ergebnisse (z.B. Verkaufszahlen) sind hierbei nicht geschuldet, es
sei denn es wurde individualvertraglich eine Garantie vereinbart.
7.3
Neben der Erstellung der Social-Media-Präsenz kann auch das Posten im
Namen und unter dem Namen des Kunden (sog. Ghost Posting) vereinbart
werden. SU SQUAD ist in der inhaltlichen Ausgestaltung frei, sofern es keine
Vorgaben des Kunden gibt. Es besteht keine Verpflichtung, auf Posts
von Dritten zu reagieren oder diese zu überwachen. Dies untersteht der
Verantwortung des Kunden als Betreiber. Dienstanbieter im Sinne des § 10
TMG ist allein der Kunde. Details sind individualvertraglich zu regeln.
7.4
SU SQUAD ist im Rahmen der Betreuung der Social-Media-Seiten lediglich
der Auftragsverarbeiter des Kunden.
7.5
SU SQUAD stellt seinen Kunden auf Wunsch Beratung zum Thema
„Strategisches Social-Media-Marketing“ zur Verfügung. Im Rahmen der
Beratung erteilt SU SQUAD dem Kunden Hinweise und Empfehlungen, die
nach eigener Erfahrung von SU SQUAD zur Erreichung der gewünschten
Ergebnisse beitragen können. Ein bestimmter Erfolg ist hingegen nicht
geschuldet, es sei denn es wurde individualvertraglich eine Garantie
festgelegt.
8. Workshops, Seminare und Vorträge zum Thema Social Media Marketing
8.1
SU SQUAD bietet seinen Kunden auf Wunsch Workshops, Seminare und/
oder Vorträge zum Thema Social Media Marketing an. Wenn der Kunde
Workshops/Seminare/Vorträge beauftragen möchte, richtet er sich mit einer
entsprechenden Anfrage, in der er seine Vorstellungen möglichst genau
beschreibt, an SU SQUAD. SU SQUAD wird die Anfrage prüfen und auf dieser
basierend ein Angebot erstellen. Erst mit Annahme dieses Angebots durch
den Kunden kommt ein Vertrag zustande.
8.2
Im Rahmen der Workshops/Seminare/Vorträge erteilt SU SQAUD dem
Kunden Hinweise und Empfehlungen und teilt Inhalte, die nach eigener
Erfahrung von SU SQUAD Relevanz für das entsprechende Thema des
Workshops/Seminars/Vortrags haben bzw. zur Erreichung gewünschter
Ergebnisse im Rahmen des entsprechenden Themas beitragen können. Ein
bestimmter Erfolg ist hingegen nicht geschuldet.
8.3
Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kunde bei Live-Veranstaltungen
allein für die Zurverfügungstellung von entsprechenden Räumen nebst
notwendiger Ausstattung (Technik, Bestuhlung) sowie Verpflegung und
Unterbringung der Teilnehmer verantwortlich. Bei Online-Veranstaltungen
ist der Kunde selbst dafür verantwortlich sicherzustellen, dass alle Teilnehmer
über die notwendigen technischen Voraussetzungen verfügen, um an der
Veranstaltung teilnehmen zu können. Dem Kunden obliegt es, dafür zu
sorgen, dass die Teilnahme rechtmäßig geschieht. Die ggf. notwendigen
Einwilligungen, insbesondere datenschutzrechtliche, sind vom Kunden
eigenständig bei den Teilnehmern einzuholen.
8.4
Sollte SU SQUAD den für die Veranstaltung vereinbarten Termin aus Gründen,
die SU SQUAD nicht zu verantworten hat (z.B. krankheitsbedingter Ausfall
des Vortragenden/Coaches), nicht einhalten können, kann SU SQUAD dem
Kunden bis zu drei Alternativtermine vorschlagen. Ist der Kunde mit allen drei
Alternativterminen nicht einverstanden, sind beide Parteien zum Rücktritt
vom Vertrag berechtigt.
8.5
SU SQUAD haftet nicht für den Ausfall eines Termins, wenn dieser von Dritten
verursacht wurde (z.B. Räumlichkeiten nicht zur Verfügung stehen). Kann
der Kunde den Termin nicht wahrnehmen, so hat er SU SQUAD rechtzeitig
hierüber zu unterrichten. SU SQUAD wird dem Kunden in diesem Fall
bis zu drei Alternativtermine vorschlagen. Ist der Kunde mit keinem der
Alternativtermine einverstanden, haben beide Parteien das Recht, vom
Vertrag zurückzutreten.
8.6
Kann ein Termin aus vom Kunden verschuldeten Gründen nicht stattfinden,
ist SU SQUAD berechtigt, eine angemessene Aufwandsentschädigung für
bereits angefallene Vorbereitungen zu verlangen.
9. Preise und Vergütung
9.1
Die Vergütung für die Website-Entwicklung/-Erstellung oder für sonstige
Aufträge ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen
den Parteien und richtet sich grundsätzlich nach dem Angebot.
9.2
Entgelte für laufende Dienstleistungen werden auf Stundenbasis je
angefangene halbe Stunde abgerechnet und am Ende des Monats, in dem
sie angefallen sind, in Rechnung gestellt.
9.3
Im Falle eines Werkvertrags (z.B. Webseitenerstellung) ist SU SQUAD
berechtigt, Abschlagszahlungen im Sinne des § 632a BGB zu verlangen.
Abweichende Individualvereinbarungen bleiben unberührt.
9.4
Ein Skonto wird nicht gewährt. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften
Anwendung.
9.5
SU SQUAD ist berechtigt, die eigenen Preise regelmäßig in dem Umfang
anzupassen, in dem die eigenen Kosten von SU SQUAD für die Erbringung
der Dienstleistung steigen. Bestehende Kunden werden über die
Preisanpassung spätestens einen Monat vor Inkrafttreten der Änderung
per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Kunde nicht innerhalb der in der
Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung
zur Änderung als erteilt. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte
Preisanpassung wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder
seines Ausbleibens hinweisen. Sofern der Kunde mit der Preisanpassung nicht
einverstanden ist, kann er das Abonnement zum Zeitpunkt des Inkrafttretens
der Preisanpassung außerordentlich kündigen.
9.6
Auch im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen ist SU SQUAD jedoch
jederzeit berechtigt, eine Leistung ganz oder teilweiser nur gegen Vorkasse
durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklärt SU SQUAD spätestens
mit der Auftragsbestätigung. Etwaige notwendige Fahrtkosten werden
separat abgerechnet, der Abrechnungssatz beträgt 1 EUR pro gefahrenen
Kilometer. Diese Abrechnung entfällt, wenn es im Angebot / Projekt anders
vereinbart wurde.
9.7
Mit Ablauf der vorstehenden Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug.
Der Preis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen
Verzugszinssatz zu verzinsen. Der Anspruch auf den kaufmännischen
Fälligkeitszins (§ 353 HGB) gegenüber Kaufleuten bleibt unberührt.
9.8
SU SQUAD ist auch dann zur Verweigerung der Leistung nach § 321 BGB
berechtigt, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Kunden schon
vor Vertragsschluss wesentlich verschlechtern und SU SQUAD dies trotz
sorgfältiger Prüfung erst nach Vertragsschluss erkennt (z.B. durch einen
Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens).
9.9
Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur
insoweit zu, als seine Forderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder
von uns anerkannt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur
ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis
beruht.
9.10
Werden im Falle von Provisionsvereinbarungen Umsätze mit zukünftigen
Zahlungen gemacht, so sind die Provisionen auf diese Umsätze auch nach
Vertragsende noch an SU SQUAD auszuzahlen.
10. Abnahme
Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, kann SU SQUAD verlangen,
dass die Abnahme in Schriftform erfolgt; die schriftliche Abnahme ist
nur geschuldet, wenn SU SQUAD den Kunden hierzu auffordert. Die
Abnahmebestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches bleiben im Übrigen
unberührt. Die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB wird auf 2
Wochen ab Mitteilung über die Fertigstellung des Werks festgelegt, sofern im
Einzelfall aufgrund besonderer Umstände nicht eine längere Abnahmefrist
erforderlich ist, die SU SQUAD dem Kunden in diesem Fall gesondert
mitteilen wird. Sofern sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht äußert
oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als
abgenommen.
11. Mängelgewährleistung
Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der
Art der Nacherfüllung liegt bei SU SQUAD. Die Verjährungsfrist für Mängel
und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese Verjährungsverkürzung
gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der
Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch SU SQUAD resultieren. Die
Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine
Ersatzlieferung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung
unberührt.
12. Vertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen
Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in und außerhalb dieser AGB
haben Dauerschuldverhältnisse (z.B. Wartungsverträge) eine Mindestlaufzeit
von 12 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Wird der Vertrag nicht
fristgerecht zum Laufzeitende gekündigt, verlängert er sich automatisch
um weitere 12 Monate. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus
wichtigem Grund bleibt unberührt.
13. Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht
13.1
SU SQUAD räumt dem Kunden – nach vollständiger Bezahlung des Auftrags
durch den Kunden – an den entsprechenden Arbeitsergebnissen und/oder
den jeweiligen Quellcodes im Zeitpunkt ihrer Entstehung grundsätzlich ein
einfaches Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können zwischen den
Parteien mittels einer individualvertraglichen Einigung vereinbart werden.
13.2
Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde SU SQUAD
ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung
(Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen.
Insbesondere ist SU SQUAD dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu
dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen
Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden
dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
13.3
Ferner ist SU SQUAD berechtigt, den eigenen Namen mit Verlinkung in
angemessener Weise im Footer und im Impressum der von SU SQUAD
erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem Kunden hierfür ein
Entgeltanspruch zusteht.
13.4
Die Inhalte (geschriebene Texte, erstellte Werbeanzeigen und technische
Einstellungen bei Google Ads/im Werbeanzeigenmanager), die im Rahmen
des Performance Marketing durch SU SQUAD erstellt werden, sind als geistige
Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Dies sind insbesondere
Konzepte, Gestaltungen, Grafiken, Zeichnungen, Texten und sonstigen Unterlagen.
Die weitere Verwendung dieser Inhalte nach Kündigung der Zusammenarbeit
wird individualvertraglich vereinbart und vergütet. Eine weitere Verwendung
ohne die Zustimmung durch SU SQUAD ist ausgeschlossen.
13.5
Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars
für die vertraglich vereinbarte Dauer der Zusammenarbeit und im vertraglich
vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von SU SQUAD im Rahmen
dieses Auftrages gefertigten Arbeiten.
13.6
Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht
bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen
bei SU SQUAD.
13.7
Jede Nachahmung der Arbeiten von SU SQUAD bedürfen der vorherigen
Zustimmung von SU SQUAD.
13.8
Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder
Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig
und bedürfen der Einwilligung von SU SQUAD.
13.9
Über den Umfang der Nutzung steht SU SQUAD ein Auskunftsanspruch zu.
13.10
Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen die im
Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten von SU SQUAD angefertigt
werden, verbleiben bei SU SQUAD. Die Herausgabe dieser Unterlagen und
Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. SU SQUAD schuldet mit der
Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch
die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen,
Entwürfen, Produktionsdaten etc.
14. Vertraulichkeit
SU SQUAD wird alle SU SQUAD zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge,
insbesondere, aber nicht ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts,
Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVD,
CD-ROMs, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche
Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte
Materialien des Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen
enthalten, streng vertraulich behandeln. SU SQUAD verpflichtet sich, die
Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw.
Lieferanten, Grafikern, Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios etc.),
die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen.
Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses
Vertrages hinaus.
15. Haftung / Freistellung
15.1
Die Haftung von SU SQUAD für sämtliche Schäden wird wie folgt beschränkt:
Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht
(„Kardinalpflicht“) haftet SU SQUAD jeweils der Höhe nach begrenzt auf den bei
Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Kardinalpflichten
sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung
des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung eine Partei
regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grober
Fahrlässigkeit oder bei vorsätzlichem Handeln sowie im Falle zwingender
gesetzlicher Haftung, insbesondere bei Übernahme einer Garantie oder bei
schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die
vorstehende Haftungsregelung gilt auch im Hinblick auf die Haftung von SU
SQUAD für Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
15.2
Der Kunde stellt SU SQUAD von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen
SU SQUAD aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen
geltendes Recht geltend gemacht werden.
15.3
Vereinbarte Garantien greifen nur, sofern der Kunde nachweislich und
ordentlich mit SU SQUAD zusammengearbeitet hat. Wird ein bestimmtes
Ergebnis durch SU SQUAD in einem bestimmten Zeitraum garantiert, so greift
diese Garantie ausschließlich, wenn sich der Kunde an alle Anweisungen von
SU SQUAD gehalten hat.
Wurde durch SU SQUAD eine angemessene Maßnahme vorgegeben zur
jeweiligen Zielerreichung, die vom Kunden so nicht eingehalten wurde, so
greift auch die Garantie nicht und es kann durch SU SQUAD außerordentlich
gekündigt werden.
16. Verhaltensrichtlinien und Respekt
16.1
Es wird erwartet, dass der Kunde uns gegenüber die Verhaltensnormen eines
ehrlichen Geschäftsmannes einhält. Wir behalten uns das Recht vor, jegliche
rechtswidrige und/oder unangebrachte oder unbegründete Äußerungen
über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, die von Kunden,
Konkurrenten oder anderen Dritten gemacht werden, insbesondere falsche
Tatsachenbehauptungen und Diffamierungen, zivilrechtlich zu verfolgen und
gegebenenfalls ohne Vorwarnung Strafanzeige zu stellen.
16.2
Der Kunde soll durch angemessenes Geschäftsgebaren dazu beitragen,
unsere Programme und Dienstleistungen ohne Störungen ablaufen zu lassen.
Wenn der Kunde durch unangemessenes Verhalten den Betrieb unserer
Programme und Dienstleistungen stört, werden wir den Kunden einmalig
auffordern, diese Störungen zu beseitigen. Bei wiederholten Verstößen
behalten wir uns das Recht vor, den Kunden vorübergehend oder dauerhaft
von unseren Programmen und Dienstleistungen auszuschließen. Unser
Anspruch auf Vergütung bleibt in diesen Fällen bestehen.
17. Schlussbestimmungen
17.1
Die zwischen SU SQUAD und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen
dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss
des UN-Kaufrechts
17.2
Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen
Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz von
SU SQUAD als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem
Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
17.3
SU SQUAD ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen
(z.B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten
oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung
einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber
spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail
benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der
Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung
zur Änderung als erteilt. Im Falle des Widerspruchs ist SU SQUAD berechtigt,
den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich
zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser
Nutzungsbedingungen wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs
oder seines Ausbleibens hinweisen.
Stand Juni 2024